Gastbeitrag von Peter Körner
Es scheint an der Zeit, den Unterschied zwischen der Bewahrung europäischen Kulturguts auf der einen und individualistischen Interessen auf der anderen Seite deutlich zu machen. Im Aschaffenburger Fall geht es um den historischen Landschaftsgarten Schönbusch und um Forderungen nach Freigabe des Parks für jedwede Nutzung. Hier gilt es, zur Sachlichkeit zurückzukehren.
Es scheint an der Zeit, den Unterschied zwischen der Bewahrung europäischen Kulturguts auf der einen und individualistischen Interessen auf der anderen Seite deutlich zu machen. Im Aschaffenburger Fall geht es um den historischen Landschaftsgarten Schönbusch und um Forderungen nach Freigabe des Parks für jedwede Nutzung. Hier gilt es, zur Sachlichkeit zurückzukehren.