Um Lärm und Müll in der Aschaffaue vorzubeugen, halten Anwohner ein Alkoholverbot für ein probates Mittel. Dieses gilt bereits auf allen Spielplätzen in der Stadt sowie auf einigen Grünflächen, wie die Stadt mitteilt.
Auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen ist das »Sich-Niederlassen« ausschließlich oder überwiegend zum Zweck des Alkoholgenusses außerhalb der zugelassenen Freischankflächen verboten.
Auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen ist das »Sich-Niederlassen« ausschließlich oder überwiegend zum Zweck des Alkoholgenusses außerhalb der zugelassenen Freischankflächen verboten.