Kommen neue Kosten auf die Stadt und ihre Bürger zu? Verwaltung und Politik befürchten es. Einstimmig hat sich der Stadtrat daher hinter den Vorschlag des Rathauses gestellt, für städtische Leistungen noch bis Ende 2020 das alte Umsatzsteuerrecht anzuwenden. Dann endet die Übergangsfrist, wie Finanzreferent Meinhard Gruber berichtete.
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