Reicht das derzeitige »Wasserdargebot«, also die Wassermenge, die aus Oberflächen- und Grundwasserquellen des Schöllkrippener Einzugsgebietes zur Aufbereitung von Brauchwasser entnommen werden kann, auch künftig für die Marktgemeinde? Mit der Frage ist die Gemeinde aktuell konfrontiert, weil sie neue Baugebiete ausweisen und das Gewerbegebiet Schlosswiesen-Stockwiesen erweitern will (wir berichteten).
↧