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In handschriftlichen Briefen hat sich Jens M. nach dem Urteil im Fall Rebecca an das Landgericht Aschaffenburg gewendet: »Hiermit ziehe ich den Revisionsantrag zum Urteil des Gerichts vom 12. Mai zurück. Ich nehme die Strafe an«, schrieb er laut seinem Verteidiger. Damit dürfte das Urteil gegen den 32-Jährigen rechtskräftig sein.